Autor*innen einer Monographie bzw. (Mit-)Herausgeber*innen eines Sammelbandes sind antragsberechtigt, wenn sie der Universität Freiburg angehören und für die Bezahlung der Publikationsgebühren vollumfänglich verantwortlich sind.
Bei Sammelbänden muss mindestens ein Herausgeber bzw. eine Herausgeberin der Universität Freiburg angehören.
Gefördert werden aktuelle Erstpublikationen, d.h. bislang unveröffentlichte Monographien und Sammelbände.
Förderfähig sind nur Bücher, für die keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten vorliegen.
Sammelbände sind dann förderfähig, wenn für den gesamten Sammelband eine Book Processing Charge (BPC) erhoben wird. Einzelne Beiträge zu Sammelbänden von Angehörigen der Universität Freiburg können nicht gefördert werden.
Förderumfang
Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren. Eine Förderung von Druckkosten, Satzkosten oder Zuschlägen für Farbabbildungen, Seitenumfänge etc. ist nicht möglich.
Die Förderung pro Veröffentlichung ist begrenzt: Gefördert werden Open-Access-Publikationsgebühren bis zu einer Höhe von max. 5.000 EUR (inkl. 19 % USt.). Übersteigen die Gesamtkosten den Höchstbetrag, ist eine anteilige Förderung möglich.
Anforderungen an die Publikation und den Verlag
Alle Bestandteile des geförderten Werks müssen unmittelbar mit dem Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit online zugänglich sein. Die Veröffentlichung der Open-Access-Version muss zeitgleich zu oder vor einer eventuellen Printversion erfolgen.
Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI oder URN) veröffentlicht.