Das zweifelnde Denken ist zwar - sofern es noch wirklich zweifelt und sich nicht schon in ein negatives Urteil aufgehoben hat - selbst ein Fragevollzug. Es bewegt sich fragend in einer Offenbarkeit des anderen, in der Sein und Schein miteinander verwoben sind. Die Wahrheit des anderen ist in der Zweifelsfrage aber vor dem Wahrheitsanspruch des Subjekts zurückgetreten: das andere wird von dem im Zweifel radikal fragenden Subjekt gestellt, ob es denn nun wahr sei oder nicht, und es droht im Zweifel immer schon das Urteil des Subjekts über die Unwahrheit des anderen.
Im ursprünglich aufbrechenden Fragen hingegen ist das Subjekt noch weit mehr von der Wahrheit des anderen bestimmt. Das andere fordert eher das denkende Subjekt ein, genauer hinzusehen oder zu horchen, wie es sich denn nun eigentlich mit ihm verhalte, als daß das Subjekt mit einem Anspruch vor das andere hintritt (1).
Auch hier steht das andere allerdings bereits in einem Zwielicht. Es bekundet deutlich seine Anwesenheit, doch zugleich verbirgt es sich und ruft gerade als verborgenes nach seiner Entbergung durch das Denken. Diese Zwielichtigkeit des anderen als Grund des Fragens weist zwar deutlicher noch als die Anwesenheit des anderen im Zweifel auf eine absolute Offenbarkeit des anderen zurück: Die ursprünglich aufbrechende Frage als der Ruf des anderen nach seiner völligen und endgültigen Entbergung ist nur möglich, wenn die Verborgenheit des anderen an ihm selbst als Widerspruch gegen sein eigenes Wesen auftritt. Der Widerspruch setzt aber die ursprüngliche Offenheit des anderen im Lichte absoluter Wahrheit voraus. Als in der Frage verborgen Anwesendes steht das andere jedoch offensichtlich nicht in der ursprünglichsten Weise seiner Gegenwart für das Denken, auf die es nichtsdestoweniger zurückweist.
Setzt das Denken also zu seiner Selbsterhellung bei einer Analyse des Fragevollzuges an, ohne diesen selbst genetisch aus einer ursprünglicheren Wahrheit zu erhellen, so kann es nur einen faktischen Bestand auf die
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ihn konstituierenden Momente hin analysieren, ohne zu einem Wissen um den Vollzug des Fragens selbst aus dem ihn begründenden Ursprung zu gelangen. Es wird der Bestand eines Faktums des Denkens, nicht das Leben des Denkens selbst reflektiert.
Dieser Mangel haftet letztlich dem Versuch einer Begründung von Metaphysik bei E. Coreth (und vorher schon der Analyse der Frage bei K. Rahner) an (2). Indem Coreth die Frage zum absoluten Ausgangspunkt erhebt und nur die Setzung der Frage als solche auf die Bedingungen ihrer Möglichkeit hin reflektiert, losgelöst von dem konkreten Zusammenhang, aus dem die Frage entspringt, gerät die Untersuchung von vornherein in eine Abstraktheit, in der die Wirklichkeit nicht voll zur Sprache kommt. Wie oben näher gezeigt, ist mit dem Aufweis, daß in jeder Frage das unendliche und unbedingte Sein vorausgesetzt wird, noch nichts für die Wirklichkeit dieses Seins gewonnen. Fragen - und mich implizit auf einen absoluten Seinshorizont beziehen - kann ich zwar immer. Aber solange über die Legitimität meines Fragens nichts ausgemacht ist (3), haftet dieser Voraussetzung des Seins die unhintergehbare Unentschiedenheit an, ob es sich dabei um eine willkürliche Projektion im Raume reiner Idealität oder aber um das sich im Fragevollzug selbst als wirklich erweisende absolute Sein handelt. Die Legitimität des Fragens ist aber nur aufgrund des Widerspruchs des anderen gegen eine ihm eigentlich zugehörige absolute Offenbarkeit gegeben. Der Widerspruch kann jedoch nur aus einer ursprünglicheren absoluten Offenbarkeit des anderen entspringen. Will ich also eine begründete metaphysische Aussage über das in der Frage gesetzte Sein machen, so muß ich auf den Grund des Widerspruchs, d. h. zunächst auf die ursprüngliche absolute Offenbarkeit des anderen zurückgehen. Nur in der Erhellung der Frage aus dem sie begründenden ursprünglichen Modus der Wahrheit läßt sich ein Seinsbegriff entfalten, der nicht doch letztlich in der bloßen Idealität verbleibt (4).
1 Zur Verschiedenheit der Vollzüge von Frage und Zweifel vgl. a. W. Pannenberg, Die Frage nach Gott 250-252, und die dort zitierte Literatur.
2 Zur Auseinandersetzung im einzelnen s. Abschnitt 1, Kap. III.
3 Vgl. o. S. 72-81. Insofern die auf die absolute Entbergung des anderen hinzielende Frage das andere in den Horizont möglicher absoluter Offenheit setzt, ist - wie beim Zweifel - nach der Rechtmäßigkeit einer solchen Setzung zu fragen die nur in einer ursprünglichen Offenbarkeit des anderen in der Identität mit der absoluten Wahrheit gründen kann.
4 Im Rahmen unserer Überlegungen wir nur auf die Untersuchungen des Fragevollzugs einzugehen, die sich das Ziel der Begründung von Metaphysik bzw. einer metaphysischen Gotteserkenntnis setzen, vornehmlich also auf die Arbeiten K. Rahners und E. Coreths. Andere wichtige Abhandlungen zum Wesen der Frage müssen hier außer Betracht bleiben. S. etwa M. Heidegger, Sein und Zeit õõ 1-4 (S. 2-15); ders., Einführung in die Metaphysik, 1. Die Grundfrage der Metaphysik, 1-39; H. Rombach, Über Ursprung und Wesen der Frage; ebenso den näheren Zusammenhing der weiter unten genannten Arbeiten von H.-G. Gadamer, H. J. Finkeldei und R. Collingwood. - Bezüglich der umfangreichen
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Literatur zur Frage als Offenheit auf Gott im Raum protestantischer Theologie sei auf W. Pannenberg, Die Frage nach Gott, verwiesen, der in diesem Beitrag zugleich eine gute Übersicht über die Diskussion (seit K. Barths Römerbrief") gibt. Zum Verständnis der Frage als "Vorverständnis" bei R. Bultmann im besonderen vgl. G, Hasenhüttl, Der Glaubensvollzug 31-61, sowie die Kritik Gadamers an Bultmanns Begriff des Vorverständnisses® (Wahrheit und Methode 313 f.) und Bultmanns Replik (Der Gottesgedanke und der moderne Mensch, in: Diskussion zu Gott ist anders" 111 A 27)