DRITTES KAPITEL

EMERICH CORETH

§ 1. Der Ausgangspunkt (1)

I. Der Ansatz bei der Frage

1. Coreth beginnt die systematischen Untersuchungen seiner "Metaphysik" mit der Aussage:

"Am Anfang der Metaphysik muß nach ihrem Anfang gefragt werden. Dieser Frage ist nicht zu entgehen" (2).

Diese Aussage selbst ist allerdings ein Urteil, das sich sachlich mit der im universalen (methodischen) Zweifel enthaltenen Setzung deckt, wie schon aus dem kurz darauffolgenden Satz hervorgeht:

"Am Anfang aber kann die Frage nach dem Anfang nur den Sinn einer Frage nach dem fraglos Ersten haben, das nichts anderes voraussetzt, sondern sich selbst in seiner Möglichkeit und Notwendigkeit ausweist, so aber den durch sich selbst gesicherten Ausgangspunkt weiteren Fragens bildet" (3).

Deutlicher noch zeigen dies die in dem einleitenden Kapitel zum "Methodenproblem der Metaphysik" (4) vorausgeschickten Erörterungen. Gegen den Versuch, den Ausgang der Metaphysik bei einer unmittelbaren Evidenz, zu nehmen, wendet sich dort Coreth wie folgt:

"Der Hinweis auf die Unmittelbarkeit evidenter Wesenseinsichten ist zwar sachlich berechtigt, bleibt aber, gerade im Bereich der Metaphysik, kritisch noch ungenügend, weil jederzeit anfechtbar. Auch wenn es sich um echte, evident vollziehbare Einsichten handelt, kann es den Anschein erwecken, als würden gerade an den entscheidenden Punkten leere und unbegründete Behauptungen aufgestellt. Ein kritisches oder hyperkritisches Denken, mit dem die Metaphysik heute mehr denn je rechnen muß, kann jederzeit den Einwand erheben: "gratis asseritur, gratis negatur"" (5).

"Unmittelbare Evidenz" müsse, um als kritisch gesicherte Ausgangsbasis dienen zu können, noch einmal "vermittelt" werden durch den transzendentalen Rückgang auf ihre Möglichkeitsbedingungen. Diese Reduktion geht aber nach Coreth von der - von allen sich Maréchal anschließenden Autoren zugrunde gelegten - "Retorsion" aus:

Seite 73:

"Eine unmittelbare Einsicht in einen metaphysischen Sachverhalt muß sich ... reduktiv 'beweisen' lassen, durch den Aufweis nämlich, daß die Negation des Sachverhaltes die Position desselben Sachverhaltes zur Bedingung ihrer Möglichkeit hat, die Negation demnach durch die - als ihre Bedingung - mitvollzogene Position sich selbst widerlegt ... Was also durch den vermittelnden Rückgriff auf das unthematisch implizierte Vorwissen bewiesen' werden soll, ist nicht der unmittelbar einsichtige Sachverhalt selbst, der als solcher keines Beweises fähig und bedürftig ist, sondern seine apriorische Notwendigkeit, die sich selbst in ihrer Negation als Bedingung des Vollzugs durchhält" (6).

In der "Retorsion" akzeptiert man vorläufig das Aufheben jeder Evidenz, um dann im Rückgang auf die Möglichkeitsbedingungen des Aufhebens selbst eine "vermittelte Evidenz" zu erlangen. Das vorläufige Aufheben jeder unmittelbaren Gewißheit zugunsten kritisch absolut unanfechtbarer Gewißheit aber kommt dem allgenmeinen methodischen Zweifel gleich.

Daß Coreth tatsächlich von der Setzung des methodischen Zweifels ausgeht, scheint ihm selbst allerdings nicht bewußt zu sein (7). Wir haben im folgenden daher nicht den faktischen Implikationen, sondern dem Ansatz selbst bei der "Frage" nachzugehen, wie sie Coreth expliziert.

2. Soll "die Frage" an den Anfang gestellt werden, so muß man sich zunächst darüber Klarheit verschaffen, welche Frage den Ausgang bilden soll. Liegt die Frage in ihrer Bestimmtheit fest, dann ist sie auf ihre Voraussetzungen zu prüfen, ob sie richtig oder falsch gestellt ist, ob sie ins Offene führt oder etwa nur Offenheit vortäuscht.

"Fragen heißt ins Offene stellen ... Das Gefragte muß für den feststellenden und entscheidenden Spruch noch in der Schwebe sein ... Nun ist die Offenheit der Frage keine uferlose. Sie schließt vielmehr die bestimmte Umgrenzung durch den Fragehorizont ein. Eine Frage, die desselben ermangelt, geht ins Leere. Sie wird erst zu einer Frage, wenn die fließende Unbestimmtheit der Richtung, in die sie weist, ins Bestimmte eines 'So oder So' gestellt wird: mit anderen Worten, die Frage muß gestellt werden. Fragestellung setzt Offenheit voraus, aber zugleich eine Begrenzung. Sie impliziert die ausdrückliche Fixierung der Voraussetzungen, die feststehen und von denen aus sich das Fragliche, das, was noch offen ist, zeigt. Auch eine Fragestellung kann daher richtig oder falsch sein, je nachdem, ob sie in den Bereich des wahrhaft Offenen hineinreicht oder nicht. Falsch nennen

Seite 74:

wir eine Fragestellung, die das Offene nicht erreicht, sondern dasselbe durch Festhalten falscher Voraussetzungen verstellt. Als Frage täuscht sie Offenheit und Entscheidbarkeit vor. Wo aber das Fragliche nicht - oder nicht richtig - abgehoben ist gegen die Voraussetzungen, die wirklich fest stehen, dort ist es nicht wahrhaft ins Offene gebracht und dort kann daher auch nichts entschieden werden" (8).

Versäumt man es, sich über die Bestimmtheit der Frage und ihre Voraussetzungen Rechenschaft zu geben, dann bleibt es von vornherein unausgemacht, ob man nicht etwa falsch oder gar sinnlos dahergefragt hat.

"... die Frage (kann), ... sofern sie diese bestimmte Einzelfrage ist, die durch bestimmtes Mitwissen bedingt ist, noch eine falsch gestellte, sinnlose und gegenstandslose, darum unbeantwortbare Frage sein" (9).

Wenn Coreth also etwa die folgenden Aussagen über das Fragen macht:

"Fragen kann ich ... nur, wenn ich wissen will ..." (10). "Wenn ich frage, so weiß ich, daß ich frage, und ich weiß um den Sinn des Fragens - sonst könnte ich nicht fragen, erst recht nicht sinnvoll fragen ..." (11).

so setzt er immer schon voraus, daß es sich hierbei um ein sinnvolles und legitimes Fragen handelt.

Es gibt nun aber auch ein illegitimes Daherfragen, das trotz besserer Einsicht Fragen stellt und nur den Anschein der Offenheit vorgibt, das sich wider eine klare Evidenz versperrt und in Wirklichkeit überhaupt keine Antwort will oder eigenmächtig den Horizont begrenzt, aus dem allein es eine Antwort gelten lassen will. Solange nicht ausgeschlossen werden kann, daß ein solches Fragen den Ausgang der Philosophie bildet, bleibt das ganze Vorgehen "fragwürdig". Sollte es am Ende vielleicht doch nur der Horizont solch illegitimen Fragens sein, der als die im Fragen eröffnete, letztlich unbegrenzte Weite mit "dem Sein" identifiziert wird, so ergibt sich für dieses "Sein" eine ähnliche Problematik, wie wir sie schon bei der Besprechung der Arbeiten von J. B. Lotz festgestellt hatten: Ist es nur das Postulat einer willkürlich setzenden und fragenden Vernunft oder die gründende Tiefe der Wirklichkeit und des Geistes, die sich da eröffnet hat?

3. Coreth hat nun gleich hinter der oben zitierten Behauptung, daß am Anfang der Metaphysik die Frage nach ihrem Anfang stehen müsse, die Frage bestimmt, die er an den Ausgang der Metaphysik setzen will:

Seite 75:

"Die Frage nach dem Anfang gibt aber sich selbst die Antwort, indem sie am Anfang nach dem Anfang fragt: Der Anfang ist die Frage nach dem Anfang. Diese Frage ist fraglos und voraussetzungslos" (12).

Der letzte Satz überrascht. Nicht nur wegen der von Coreth selbst gemachten Aussage, daß keine bestimmte Einzelfrage voraussetzungslos sei (13). Zumindest seit Hegel (14) ist doch bekannt, wie sehr die Frage nach dem Anfang der Philosophie eine typisch neuzeitliche ist und ganz bestimmte Voraussetzungen impliziert, andere etwa, als das antike Denken hatte.

Formal betrachtet, werden in jeder Frage zwei Setzungen impliziert, die Coreth - im Anschluß an K. Rahner - unter den Begriffen "Fraglichkeit" und "Fragbarkeit" erläutert:

"Jede Frage hat Bedingungen ihrer Möglichkeit. Fragen kann ich nur, wenn ich das, wonach ich frage, noch nicht weiß; sonst ist die Frage durch das Wissen überholt, das Gefragte ist nicht mehr fraglich, die Frage nicht mehr möglich. Aber fragen kann ich doch nur, wenn ich das, wonach ich frage, schon weiß; sonst hat die Frage noch keine Richtung, die Frage ist noch nicht fragbar, also noch nicht möglich" (15).

Das erste in der Frage implizierte Urteil setzt ein Nichtwissen: Es ist etwas fraglich. Ein Seiendes ist mir in seinem (vollen) Sein nicht offenbar. Das zweite Urteil setzt ein Wissen: Es ist etwas fragbar. Das Sein des Seienden kann mir (voll) offenbar werden; es hat sich mir in seiner möglichen ganzen Offenbarkeit gezeigt.

Würde Coreth an der eben zitierten Stelle kritisch die Möglichkeit sinnwidrigen Fragens erwägen, dann müßte er genauer sagen: "Fragen darf ich nur ..." Ohne die Fraglichkeit bzw. Fragbarkeit der Frage ist zwar immer noch ein (sinnwidriges) Fragen "möglich", aber illegitim. Die Prüfung der Berechtigung eines Fragens - und das heißt hier: die Frage nach der Legitimität der zum Ausgang der Metaphysik erhobenen Frage, von der alles weitere abhängt - muß sich also auf die in ihm implizierten Setzungen der Fraglichkeit und der Fragbarkeit richten.

Es zeigt sich allerdings, daß Coreth im Grunde nur nach der "Möglichkeit", nicht aber nach der Legitimität des Fragens fragt.

"Auch ein Urteil, das inhaltlich falsch ist, kann vollzogen werden; die Möglichkeit seines Vollzugs bleibt bestehen. Aber die Setzung dieses bestimmten Inhalts ist nicht berechtigt, weil die logischen Bedingungen nicht erfüllt sind. Ebenso hat jede inhaltlich bestimmte Frage logische Bedingun-

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gen, da in ihr ein bestimmtes Wissen, wenn auch unthematisch, vorausgesetzt und mitgesetzt wird. Eine solche Frage, sofern sie bestimmte Einzelfrage ist, nicht sofern sie überhaupt eine Frage ist, kann falsch gestellt sein, aber sie bleibt möglich. Insofern also in der Frage eine inhaltliche Setzung vollzogen wird, hat sie logische Voraussetzungen, welche die Bedingung dafür sind, daß die in ihr mitvollzogene Setzung gültig und berechtigt ist, nicht aber dafür, daß der Vollzug des Fragens möglich ist. Denn die Frage als Frage vollzieht keine Setzung, sondern stellt nur in Frage; sie hat darum - als Frage - keine logischen Bedingungen. Fragen kann ich jedenfalls, da sich das Fragen in seiner Möglichkeit selbst begründet ... Insofern demnach die Frage als Frage logische Bedingungen ausschließt, ist sie schlechthin unbedingt und voraussetzungslos" (16).

Coreth scheint hier zu übersehen, daß man sich mit einer zwar möglichen, aber unberechtigten Frage in keiner glücklicheren Position befindet als mit einem zwar möglichen, aber unberechtigten Urteil. Sobald sich eine Setzung als falsch erweist, wird das Urteil illegitim. Sobald sich eine im Fragen implizierte Setzung als falsch erweist, wird die Frage illegitim. Ich kann zwar immer noch weiterfragen, aber das Fragen ist ohne Einsicht und Offenheit. Die Frage abstrahiert von den in ihr implizierten Voraussetzungen betrachten heißt sie von ihrem Sinn abstrahiert betrachten (17).

In der von Coreth zum Ausgang der Metaphysik erhobenen Frage ist der Ausgangspunkt der Metaphysik selbst als fraglich gesetzt. Als fragbar wird derselbe Ausgangspunkt angenommen, und zwar als absoluter Anfang - fraglos, voraussetzungslos (18) und gegenüber jeder möglichen Kritik abgesichert (19) -, durch den sich Metaphysik selbst begründet (20).

Diese zweite Setzung ist, wie wir sahen, mit der Setzung des allgemeinen methodischen Zweifels und ihrem Postulat absoluter Selbstbegründung

Seite 77:

des Denkens identisch. Es wird alles davon abhängen, ob sie sich kritisch ausweisen läßt (21).

Sollte sich diese Setzung als unberechtigt erweisen, dann erklärte sich die "Fraglichkeit" des Ausgangspunktes von selbst: Ein unerreichbares Ziel muß freilich "fraglich' sein und bleiben: Die Notwendigkeit der Fraglich-Setzung folgt hier aus der Unerreichbarkeit des als fragbar gesetzten Woraufhin.

Es zeigt sich hiermit auch, daß die Unterscheidung Coreths zwischen Zweifel und Frage (in dem von ihm methodisch vorausgesetzten Sinne) problematisch ist:

"Der Zweifel setzt Ungewißheit und lebt die Gewißheit auf. Die Frage setzt nur das Streben nach Gewißheit; sie setzt keine Ungewißheit und hebt keine Gewißheit auf" (22).

Frage ich (methodisch) nach kritisch gesicherter Evidenz (im Bewußtsein von tatsächlicher Evidenz), so hebe ich (methodisch) Gewißheit auf (sofern ich nicht von vornherein den Begriff "Gewißheit" äquivok fasse und vorgebe, ich würde die natürliche Evidenz nicht in Zweifel ziehen, sondern sie "in ihrer Vorläufigkeit" zunächst auf sich beruhen lassen). Andererseits ist der echte (nicht methodische) Zweifel eine wirkliche (wenn auch vielleicht verzweifelte) Frage, sofern er nicht erst Gewißheit aufhebt, sondern keine Gewißheit hat (23).

4. Die Fraglosigkeit und Voraussetzungslosigkeit seiner Ausgangsfrage hat Coreth nun zu begründen versucht. Der oben (24) zitierte Passus geht weiter:

"Wird sie (sc. diese Ausgangsfrage) in Frage gestellt oder nach Voraussetzungen befragt, so ist dies eine neue Frage, die von neuem die Möglichkeit und Notwendigkeit des Fragens setzt. Nach dem Anfang fragen kann und muß ich jedenfalls. So erweist sich diese Frage als ein Erstes, das nicht weiter in Frage gestellt werden kann und keines weiteren Ausweises seiner Möglichkeit und Notwendigkeit bedarf" (25).

Diese auf den ersten Blick so einleuchtend scheinende Argumentation vermag den behaupteten Ausgangspunkt nicht zu rechtfertigen.

Seite 78:

Zunächst widerspricht sie der im vorangehenden Satz gemachten Behauptung: "Diese Frage ist fraglos ..." Kann ich sie in Frage stellen, so ist diese Frage (die Frage nach einem absoluten Anfang nämlich) offenbar nicht "fraglos".

Es ergibt sich darüber hinaus durch die bloße Frage nach der Legitimität der Frage nach dem Anfang (und anderes als ihre Legitimität kann sinnvollerweise nicht "in Frage gestellt" werden, wenn sie offensichtlich gestellt und verständlich formuliert ist) nichts für diese Legitimität selbst, ob ich nun bei dieser ersten Frage bezüglich der Frage nach dem Anfang bleibe oder immer weitere "darüber stülpe" - in einem Reflexionsgang "ad infinitum" (26).

Ein möglicher "regressus in infinitum" (27), kann zudem sinnvollerweise nicht in Betracht gezogen werden. Denn weiter als bis zu einer dritten Frage kann ich begründet nicht gehen. Frage ich (drittens) nach der Berechtigung der zweiten (der Legitimitätsfrage), so muß ich mich zwischen der ersten und der zweiten Frage entscheiden: Bleibt die Legitimität der ersten Frage fraglich, dann bleibt die zweite Frage legitim (es entfällt die dritte und jede weitere Frage). Erweist sich die erste Frage als fraglos legitim, dann hat bereits die zweite Frage zu entfallen. Ohne diese Entscheidung einfach weiterfragen kann man hier nur, wenn man das Denken selbst aufgibt.

5. Nun geht es Coreth allerdings nicht - wie man dem oben zitierten Zusammenhang (28) entnehmen müßte - um die Legitimation einer bestimmten Einzelfrage (nämlich der Frage nach dem Anfang), sondern um die Sicherstellung, daß dem Fragen überhaupt nicht zu entgehen ist (29). Ist dann aber unsere eben vorgetragene Argumentation - entweder die erste oder die zweite Frage sei legitim - nicht gerade als eine Bestätigung des Corethschen Ansatzes zu werten?

Nicht die Frage wird damit aber kritisch als unüberholbarer Ausgangspunkt aufgewiesen. Denn einerseits kann das (von Coreth selbst durch Befragen der Frage zugegebene) mögliche Nichtgegebensein der Legitimität der Ausgangsfrage ja nicht nur zur Frage gemacht werden, sondern sich auch einfach einsichtig zeigen: Indem nämlich das Fragliche oder das

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Fragbare der Ausgangsfrage fortfällt, konkret: die Frage z. B. beantwortet wird. Streitet man diese Möglichkeit ab, so hat man zu Anfang nicht wirklich gefragt - eine Frage ist notwendig offen auf ihre Aufhebung durch eine Antwort -, sondern geurteilt (s. auch den folgenden sechsten Absatz).

Andererseits wird mit unserer Argumentation ja nicht die Berechtigung der einen oder anderen Frage oder des Fragens überhaupt aufgewiesen, sondern nur die Notwendigkeit der zu entscheidenden Alternative.

Das Faktum der Frage - weder das der ersten, noch der zweiten, noch aller zusammen - kann nie die Berechtigung des Fragens beibringen. Diese ergibt sich nur, indem der Sinn des Fragens erkannt, die im Fragen gemachten Voraussetzungen als legitim eingesehen werden.

Es zeigt sich jedoch in der obigen Argumentation etwas Grundlegenderes, nämlich die Notwendigkeit von Wahrheitssetzung überhaupt. Coreth könnte mit Recht sagen, daß jeder, der sich kritisch auf seinen Ansatz bei der Frage einläßt - ob fragend oder urteilend -, sich damit notwendig in einen Denkprozeß begibt, in dem die Idee absoluter Wahrheit immer schon vorausgesetzt ist (30).

6. Der Fehler Coreths scheint mir darin zu liegen, daß er im Bemühen um einen absolut sicheren Ausgangspunkt die Frage nach dem Anfang hypostasiert. Solange ich nach dem Anfang frage, ist dieser fragbar, d. h., er wird zumindest als erreichbar gesetzt. Indem ich nun die Frage zum "Unüberholbaren" erkläre, hebe ich mit der Fragbarkeit der Frage diese selbst auf: Ist die Frage nach dem Anfang das Erste und das Letzte, so habe ich damit die Offenheit für den erfragten Anfang ausgeschaltet. Ähnlich verhält es sich mit dem transzendentalen Ansatz bei K. Rahner in "Geist in Welt" und "Hörer des Wortes". Dort ist zwar nicht "die Frage nach dem Anfang" zum Ausgangspunkt genommen, sondern das Fragen des Menschen allgemein, das dann als "Frage nach dem Sein im Ganzen" expliziert wird (31).

Ein solcher Ausgang ist - wie jeder transzendentale Ausgang bei einem wirklichen geistigen Vollzug - möglich. Indem aber auch Rahner versucht hat, den Ausgang beim menschlichen Fragen kritisch als letztgültig abzusichern, verfällt er in die gleiche "Hypostasierung" eines Faktums, die das fragbare Sein ins Unerreichbare entrückt - und das Faktum selbst damit dogmatisiert, statt es zu legitimieren.

"Der Mensch fragt notwendig. Diese Notwendigkeit kann aber allein darin gründen, daß dem Menschen Sein überhaupt nur als Fragbarkeit erschlossen [erschlos-

Seite 80:

sen] ist ... Die Frage nach dem Sein im Ganzen jedoch ist die einzige Frage ... , die er fragen muß, wenn er überhaupt sein will, da in ihr allein das Sein im Ganzen (und damit auch sein eigenes) ihm nur als Fragbarkeit zugeeignet ist. Der Satz von der Notwendigkeit des Fragens im menschlichen Dasein schließt deswegen seine eigene ontologische Wendung in sich und heißt dann: der Mensch existiert als die Seinsfrage" (32).

Wenn K. Rahner dann in "Hörer des Wortes" aus der These von der Notwendigkeit der Seinsfrage folgert:

"Eine metaphysische Enthaltung gegenüber der Seinsantwort ist deshalb nicht möglich, weil zum Dasein des Menschen ständig und notwendig die Seinsfrage gehört und somit der Mensch ständig und notwendig das Woher einer Antwort und damit einschlußweise auch die Antwort auf die Seinsfrage selbst in seinem Dasein setzt" (33),

so hat er einen Widerspruch aufgerichtet. Versteht Rahner die Aussage über die Notwendigkeit der Seinsfrage wirklich als eine Wesensaussage (und nicht doch nur als eine induktive Verallgemeinerung aus der tatsächlichen ständigen Verfaßtheit des Menschen) (34), so ist der Mensch für die "Seinsantwort" - und das heißt doch für die Antwort des "Seins im Ganzen", wenn es die Frage nach dem "Sein im Ganzen" war, also für eine letztgültig wahre, alles Fragen zur Ruhe bringende Antwort - wesenhaft unempfänglich: Die Frage bleibt "das Letzte". Ist aber die Frage "das Letzte", so hebt sie mit ihrer "Unüberholbarkeit" ihre eigene Offenheit auf Antwort und damit sich selbst auf. (In der theologischen Perspektive von "Hörer des Wortes": Von hierher schon legt sich die Selbstbeschränkung des Menschen auf die "Absurdität" als der einzige Ausweg nahe, nicht aber ein "Hinhorchen auf eine mögliche Offenbarung".) Eine Frage, die nicht die Dialektik ihrer möglichen Selbstaufhebung ertragen will, hat sich bereits in eine Setzung aufgehoben.

Der Lotzsche Ansatz beim Urteil wie der Coreths und Rahners bei der Frage sind sich darin ähnlich, daß in beiden Fällen ein bestimmter Vollzug aus der Bewegung des Geistes herausgelöst, seine Legitimierung als unüberholbares Ausgangsfaktum versucht und dann nach seinen Möglichkeitsbedingungen gefragt wird. Nicht aber werden die Vollzüge von

Seite 81:

Frage und Urteil im Kontext der gesamten Aktualität des Geistes begriffen und in ihrem Hervorgehen aus einer ursprünglicheren Helle der Vernunft sichtbar gemacht.

II. Die erkenntniskritische Valenz des Fragevollzugs

In "Geist in Welt" und "Hörer des Wortes" finden wir keine erkenntnistheoretischen Erwägungen über die Selbstgewißheit des zum Ausgang genommenen Fragevollzugs. Man darf annehmen, daß K. Rahner die Evidenz der Wirklichkeit dieses Vollzugs als Grundlage der weiteren Erörterung voraussetzt.

E. Coreth dagegen hatte schon in seiner mehr programmatischen Abhandlung "Metaphysik als Aufgabe" die Notwendigkeit betont, den Ausgang der Metaphysik bei einem Vollzug zu nehmen, der uns "unmittelbar in seinem An-sich-sein gegeben" ist, und der "Erkenntnistheorie Maréchals" als "einen der schwersten Mängel" vorgeworfen, "daß er diesen Rückgriff auf die Unmittelbarkeit des Selbstbewußtseins versäumt" (35).

Diese Notwendigkeit wird in Coreths "Metaphysik" noch einmal unterstrichen. Das sei z. B. der wichtige Schritt Fichtes "über Kant hinaus: die Neuentdeckung des realen Geistvollzugs".

"Bei Kant war das reine 'Ich denke' nur in seiner formalen, d. h. formal bedingenden und bestimmenden Funktion am jeweiligen Gegenstand in den Blick gekommen, nicht aber in der ihm eigenen Realität und Aktualität" (36).

"Von der Erfahrung des geistigen Selbstvollzugs muß ausgegangen und auf sie immer wieder zurückgegangen werden" (37).

Hierin unterscheide sich auch der von Coreth gewählte Ansatz von dem der Husserlschen Phänomenologie:

"Husserl bestimmt seine Methode durch die 'eidetische Reduktion', welche die reale Existenz sowohl des gegenständlichen Inhalts als auch des eigenen Ich ausschaltet, und durch die 'transzendentale Reduktion' ... , die überdies jegliche Bewußtseinsunabhängigkeit der gegebenen Inhalte ausklammert. Dadurch bestimmt sich die Phänomenologie zur rein 'eidetischen' Wissenschaft, welche allem die Wesenheiten und Wesensverhalte betrachtet. Sie sieht also ab vom realen und aktuellen Selbstvollzug des Ich, der für uns gerade den entscheidenden Ansatz bildet" (38).

Seite 82:

Nimmt Coreth wenige Paragraphen später all diese Aussagen zurück? Seinem Ansatz bei der Frage gegenüber macht Coreth hier selbst den Einwand:

"Wird ein Einzelphänomen zum Ausgangspunkt genommen, und wäre es auch die unmittelbarste Gewißheit des 'Ich bin', so bleibt die grundsätzliche Möglichkeit unabweisbar, daß diese Gewißheit nur für einen begrenzten Geltungsbereich Gültigkeit hat, von weiteren, seine Grenzen übersteigenden Dimensionen her aber aufhebbar oder überholbar ist. Der Einwand Kants bleibt unwiderlegbar, es handle sich allein um eine bedingte Erscheinung 'für mich', nicht aber um eine unbedingte Geltung 'an sich'" (39).

und antwortet darauf:

"Diesem Einwand muß zugegeben werden, daß wir vom Einzelphänomen des Fragens ausgegangen sind. Aber es ging uns nicht darum, dieses Phänomen in seiner unbedingten Seinsgeltung zu sichern und zu behaupten (wie bei Descartes das Cogito' als unbedingte Gewißheit am Anfang steht). Vielmehr wurde das Fragen als bloßes Phänomen genommen und auf die Bedingungen seiner Möglichkeit befragt. So aber setzt schon das Phänomen des Fragens als seine Bedingung den unbedingten und unbegrenzten Horizont des Seins voraus. Erst wenn dieser gewonnen ist, kann das Einzelphänomen - auch mein Fragen - in der unbedingten Geltung seines Ansich-Seins reflex erreicht und gesichert werden" (40).

Hier ist doch eben das gesagt, was Coreth Kant, Maréchal und Husserl zum Vorwurf gemacht hat: Es sei das Phänomen eines Vollzugs, nicht der Akt in der unbedingten Geltung seines An-sich-Seins zum Ausgang genommen worden.

Acht Seiten später scheint Coreth das soeben Zurückgenommene doch wieder in Kraft setzen zu wollen. Gegenüber seinem Aufweis eines absoluten und unbegrenzten Seinshorizontes macht er sich den Einwand:

"... ist es vielleicht doch nur ein vermeinter Horizont des Seins in schlechthin letzter, unüberholbarer Geltung oder der wirkliche Horizont objektiv und absolut gültigen An-sich-Seins?" (41)

und erwidert:

"Wenn uns nur irgendein einzelnes Seiendes - was immer es auch sein mag - unmittelbar und unzweifelhaft in seinein An-sich-Sein gegeben ist, so ist uns schon der Gesamthorizont des An-sich-Seins überhaupt garantiert ... Nun ist uns aber im unmittelbaren Selbstbewußtsein - wenn auch nur im Aktvollzug des 'Ich frage', 'Ich weiß', 'Ich will' usw. - das eigene An-sich-Sein in dessen Selbstvollzug unmittelbar in fragloser Gewißheit

Seite 83:

gegeben ... Hiermit ist aber der Horizont objektiv und absolut gültigen An-sich-Seins überhaupt garantiert, innerhalb dessen der Vollzug solchen Wissens allein möglich ist" (42).

Coreth gibt in den darauffolgenden Zeilen zu, damit

"den Ansatz im Bewußtsein von Augustinus ... und Descartes ... sowie der neueren Erkenntniskritik, besonders bei J. de Vries" aufzunehmen, dies geschehe jedoch "nicht primär in erkenntniskritischer, sondern in transzendentalphilosophischer Blickrichtung. Das erkenntniskritische Anliegen ist einerseits durch den Aufweis des Gesamthorizonts schon überholt, es wäre anderseits durch den Hinweis auf ein Einzelphänomen nicht hinreichend gelöst. Wohl aber muß die transzendentale Rückführung den Gesamthorizont unseres Fragens und Wissens selbst noch nach der Bedingung seiner Möglichkeit befragen und findet die Antwort in der wissenden Selbstidentität des Vollzugs" (43).

Wenn das "erkenntniskritische Anliegen" aber "durch den Hinweis auf ein Einzelphänomen nicht hinreichend gelöst" ist, warum weist Coreth dann auf es hin? Denn die Frage, in der ich mir selbst fraglos gewiß sein soll, ist doch ein solches Einzelphänomen - ob ich bei der ersten Frage bleibe oder immer neu die fraglose Gewißheit meines fragenden Vollzugs (setze)" (44). - Den letzten Satz ("Wohl aber ...") verstehe ich nicht. In den vorausgehenden Paragraphen hat Coreth doch gerade den "Gesamthorizont unseres Fragens und Wissens" als die Möglichkeitsbedingung jeder Einzelfrage aufzuweisen gesucht. Jetzt soll dieser wieder auf die Bedingung seiner Möglichkeit befragt werden und letztere "in der wissenden Selbstidentität des Vollzugs" - also doch im Einzelphänomen - zu finden sein?

Erkenntniskritisch gesehen, gibt es hier nur zwei, Möglichkeiten: Entweder ist der Aufweis des Gesamthorizontes der Frage als Horizont unbedingten und unbegrenzten An-sich-Seins in sich gültig (45). Dann bildet der Hinweis auf das Einzelphänomen in seiner evidenten Selbst- und Seinsgewißheit nur noch ein Korrolarium. Oder aber erst aus dem in sich gewissen Einzelphänomen läßt sich der "Horizont gültigen An-sich-Seins" aufweisen. Diese Auffassung der "neueren Erkenntniskritik" jedoch will Coreth gerade überwinden (46).

Es bleibt unklar, welchen Realitätswert Coreth dem von ihm gewählten Ausgangsvollzug beimißt. Betrachtet er ihn als bloßes Phänomen, dann

Seite 84:

gilt auch für ihn, was er gegen Husserl einwendet, daß er das Sein, nachdem er "es anfangs methodisch aus(ge)schaltet, auch nie mehr erreichen kann" (47). Geht Coreth aber von der Evidenz des unmittelbareil Bei-sich-Seins und damit der "Gewißheit unbedingten, unaufhebbar gültigen An-sich-Seins" im Fragevollzug aus (48), dann versteht man nicht mehr, wieso er sich von der "erkenntniskritischen Erkenntnisbegründung" in diesem Punkt absetzen will. Ihn selbst trifft dann ebenso der Einwand, daß "der Aufweis des Seinshorizonts der unbedingten Gewißheit einer Einzelerkenntnis als deren Bedingung voraus(liege)" (49), weil sonst die grundsätzliche Möglichkeit unabweisbar sei, "daß diese Gewißheit nur für einen begrenzten Geltungsbereich Gültigkeit hat" (50).

Diese Schwierigkeiten des Ausgangs werden notwendig den gesamten Gang der Metaphysikbegründung bestimmen.

ANMERKUNGEN

1 Vgl. oben S. 41.

2 Metaphysik 81; vgl. K. Rahner (Geist in Welt 71): "Der Mensch fragt. Dies ist ein Letztes und irreduktibles."

3 Metaphysik 81.

4 Ebd. 47-79.

5 Ebd. 56.

6 Metaphysik 57 f.

7 Er würde sonst kaum diesen Ausgang als Grundlegung einer Metaphysik zurückweisen: "In einer erkenntnistheoretischen Grundlegung der Philosophie wird vielfach der methodische Zweifel an den Anfang gesetzt ... Alles, was noch nicht unbedingt gewiß erscheint und noch die Möglichkeit des Zweifels zuläßt, wird durch den Zweifel methodisch ausgeschaltet ... Aber auch der Zweifel ist als Anfang nicht so fraglos wie die Frage. Der Zweifel setzt Ungewißheit und hebt die Gewißheit auf. Die Frage setzt nur das Streben nach Gewißheit; sie setzt keine Ungewißheit und hebt keine Gewißheit auf" (Metaphysik 83 f.).

8 H.-G. Gadamer, Wahrheit und Methode 345 f.

9 E. Coreth, Metaphysik 107.

10 Ebd. 343.

11 Ebd. 87.

12 Metaphysik 82.

13 Ebd. 107.

14 Vgl. das Zitat S. 45 Anm. 3.

15 Metaphysik 96.

16 Metaphysik 91 f.

17 Ähnliches wäre zu dem Versuch W. Bruggers zu sagen, der Legitimitätsfrage zu entgehen: "Gegen diese Deutung des Menschen als eines fragenden Wesens könnte man einwenden, sie setze die Legitimität der aufgezeigten Fragerichtungen und die Beantwortbarkeit, ja sogar die richtige Beantwortung der aufgeworfenen Fragen voraus, eine Voraussetzung, die erst bewiesen werden müsse. Dem ist jedoch nicht so. Ob diese Fragen nun beantwortbar sind oder nicht, eines ist sicher: diese Fragen sind gestellt worden; der Mensch kann sie stellen. Die geschichtlichen Tatsachen beweisen es. Damit ist aber auch erwiesen, daß die Bedingungen der Möglichkeit, unter denen sie gestellt werden können und ohne die sie unmöglich wären ..., erfüllt sind ..." (Der Mensch, das fragende Wesen 29). Das geschichtliche Faktum erweist nun aber gerade nicht, ob die gestellten Fragen sinnvoll gestellt wurden. Solange das nicht aufgezeigt ist, steht man mit der Frage in dem gleichen Dilemma wie mit einem hinsichtlich seiner Berechtigung unausgewiesenen Urteil.

18 Vgl. Metaphysik 81.

19 Vgl. ebd. 56 f.

20 Vgl. ebd. 49.

21 S. hierzu Abschn. 2, Kap. 1-2.

22 Metaphysik 84.

23 Zur Corethschen Unterscheidung zwischen Frage und Zweifel vgl. auch die Kritik von H. Holz (Transzendentalphilosophie und Metaphysik 145).

24 S. S. 75 Anm. 12.

25 Metaphysik 82. Vgl. K. Rahner, Geist in Welt 71: "Die Frage im menschlichen Dasein ist ... jenes Faktum, das sich absolut verweigert, durch ein anderes Faktum ersetzt, auf ein anderes Faktum zurückgestellt und so selbst noch einmal in seiner Abkünftigkeit und Vorläufigkeit entlarvt zu werden. Denn jedes In-Frage-Stellen der Frage ist selbst wiederum eine Fragestellung und darin eine neue Darstellung der Frage selbst." Vgl. a. C. Cirne-Lima: "Somit erweist sich das Fragen nach dem Sein als der radikale Anfang, der sich selbst rechtfertigt, weil er sich selbst in Frage stellt" (Der personale Glaube 9, vgl. 43 f.), und O. Muck, Die transzendentale Methode 205, 261 f.

26 Ähnliches wäre zu der Auffassung Coreths zu sagen, durch das Weiterfragen nach der Berechtigung des in der Einzelfrage notwendig implizierten "Mitwissens" ließe sich schließlich das Mitwissen überhaupt aufheben, so daß am Ende "die Frage überhaupt" mit ihrem "reinen Vorwissen" stünde (Metaphysik 107-109). Vgl. A. Pechhacker, Das transzendentale Verfahren 32-34.

27 Vgl. Metaphysik 97.

28 "Diese Frage ist fraglos und voraussetzungslos" (Metaphysik 82, unsere Hervorhebung).

29 S. bes. Metaphysik §§ 2, 5, 6.

30 S. hierzu den folgenden, systematischen Abschnitt II, Kap. 1 u. 2.

31 Geist in Welt 71.

32 A.a.O. 71; vgl. E. Coreth, Metaphysik 66 f. Coreth geht in seiner Aussage noch weiter: "Alles ..., wonach ich fragen kann, ist fraglich in dem, was es 'ist'; es ist fraglich als Seiendes. Der Grund seiner Fraglichkeit ist das Sein" (a. a. O. 120 f.). Mit dieser Auffassung vom Sein als dem "Grund der Fraglichkeit" treffen sich dann Versuche moderner Thomasinterpretation, den "actus essendi" als die Verborgenheit des Seienden zu deuten (so P. Veres in einem Referat während der Philosophischen Arbeitsgemeinschaft in Walberberg, Oktober 1965).

33 Hdw 51 f.

34 Es ist nicht ganz klar, welche Valenz das Wort "notwendig" in diesem Zusammenhang hat.

35 Metaphysik als Aufgabe 54 A 75. - Hierzu und zum Folgenden s. u. Abschn. 2, Kap. 1, § 3,3.

36 Metaphysik 34.

37 Ebd. 74.

38 Metaphysik 76 f.; s. hierzu aber Abschn. 2, Kap. 1, § 2, 2.3 unserer Untersuchung.

39 Metaphysik 130.

40 Ebd. 130 f. (unsere Hervorhebung).

41 Metaphysik 137.

42 Ebd. 138.

43 Ebd. 138 f.

44 Ebd. 138.

45 So Metaphysik 138, 139.

46 Ebd. 130 f. - Vgl. die Kritik A. Pechhackers: "Worauf beruht nun schließlich alles: auf dem 'Horizont' oder auf der unmittelbaren Seinserfahrung und Seinsgewißheit des Vollzugs'?" (Das transzendentale Verfahren 197).

47 Metaphysik 77.

48 Ebd. 138.

49 Metaphysik 131.

50 Ebd. 130.


Zur Fortsetzung

Zum Inhaltsverzeichnis